Zwei Wörter, zwei völlig unterschiedliche Botschaften – und doch landen sie regelmäßig im selben Mülleimer. "Mindestens haltbar bis" und "zu verbrauchen bis" stehen klein gedruckt auf Joghurtbechern, Faschiertem und Schinkenpackungen. Wer den Unterschied nicht kennt, wirft jedes Jahr Lebensmittel weg, die noch tadellos genießbar wären. Und das ist in Österreich kein Randthema: Laut Berechnungen der Universität für Bodenkultur (BOKU) und des WWF Österreich fallen hierzulande pro Jahr mehr als 1,2 Millionen Tonnen vermeidbare Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette an. Mehr als die Hälfte davon stammt aus privaten Haushalten.

Dabei geht es nicht nur um das schlechte Gewissen. Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt entsorgt laut WWF Lebensmittel im Wert von rund 100 Euro pro Monat – das sind etwa 14 Kilogramm, die in der Restmülltonne statt am Teller landen. Ein Großteil davon ließe sich vermeiden, wenn klar wäre, was die beiden Datumsangaben tatsächlich bedeuten.

Mindesthaltbarkeitsdatum: ein Qualitätsversprechen, kein Verfallsdatum

Das Mindesthaltbarkeitsdatum – kurz MHD – ist das am häufigsten missverstandene Datum auf einer Lebensmittelverpackung. Es gibt an, bis wann ein ungeöffnetes Produkt bei geeigneter Lagerung mindestens seine charakteristischen Eigenschaften behält: Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz. Das Stichwort lautet "mindestens". Der Hersteller garantiert die Qualität bis zu diesem Tag – er behauptet nicht, dass das Lebensmittel danach schlagartig verdirbt.

Genau hier liegt das Missverständnis, das die Tonnen füllt. Die Wissensplattform "Österreich isst informiert", eine Initiative der heimischen Lebensmittelindustrie unter dem Dach der Wirtschaftskammer Österreich, weist darauf hin, dass die meisten Lebensmittel auch nach Ablauf des MHD noch lange genießbar sind – vorausgesetzt, die Verpackung ist unbeschädigt und das Produkt wurde korrekt gelagert. Trockene und konservierte Waren wie Nudeln, Reis, Mehl, Zucker, Salz, Honig oder Konserven halten oft Monate oder sogar Jahre über das aufgedruckte Datum hinaus.

Viele Hersteller setzen das MHD bewusst konservativ an, um auf der sicheren Seite zu sein. Das Ergebnis: Produkte werden weggeworfen, lange bevor sie verdorben sind. Laut "Österreich isst informiert" landen pro Haushalt und Jahr in Österreich fast 58 Kilogramm noch genießbare Lebensmittel im Müll – häufig nur, weil ein Datum überschritten wurde.

Das Verbrauchsdatum: Hier hört der Spielraum auf

Anders verhält es sich beim Verbrauchsdatum, erkennbar an der Formulierung "zu verbrauchen bis". Diese Angabe steht auf leicht verderblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine direkte Gefahr für die Gesundheit darstellen können. Hier geht es nicht um Geschmack, sondern um Mikrobiologie. Nach Ablauf dieses Datums sollte das Produkt nicht mehr gegessen werden – auch dann nicht, wenn es noch gut aussieht und riecht.

Verpflichtend ist das Verbrauchsdatum nach EU-Vorgaben unter anderem für frisches Geflügelfleisch und für im Handel erhältliche Rohmilch. Darüber hinaus findet man es häufig auf Faschiertem, frischem Fisch, geräuchertem Fisch, Feinkostsalaten und vorgeschnittenen Blattsalaten. Das tückische an diesen Produkten: Keime wie Listerien können sich auch bei Kühlschranktemperaturen von 2 bis 4 Grad langsam weitervermehren. Man sieht und riecht sie nicht. Gerade bei geräuchertem oder gebeiztem Lachs warnen Fachstellen davor, das Verbrauchsdatum auszureizen, weil sich die Bakterien mit der Zeit anreichern.

Für Schwangere, ältere Menschen, Kleinkinder und Personen mit geschwächtem Immunsystem ist das Risiko besonders relevant. Die einfache Faustregel: Beim MHD sind die Sinne erlaubt, beim Verbrauchsdatum gilt das Datum.

Beim Mindesthaltbarkeitsdatum entscheiden die Sinne. Beim Verbrauchsdatum entscheidet das Datum.

Schauen, riechen, probieren: die Sinnesprüfung

Ist das MHD überschritten, lohnt sich vor dem Wegwerfen ein kurzer Test mit den eigenen Sinnen – die sogenannte Sinnesprüfung. Sie funktioniert in drei Schritten und kostet keine 30 Sekunden.

Schauen: Ist die Verpackung aufgebläht oder beschädigt? Hat das Produkt eine untypische Farbe? Sind Schimmelspuren sichtbar? Eine aufgeblähte Joghurt- oder Konservenverpackung ist ein klares Warnsignal und gehört entsorgt.

Riechen: Riecht das Lebensmittel muffig, säuerlich, gärig oder anderweitig untypisch? Ein unangenehmer Geruch ist oft der zuverlässigste Hinweis auf Verderb.

Probieren: Wenn Aussehen und Geruch unauffällig sind, hilft eine kleine Geschmacksprobe. Schmeckt etwas bitter, sauer oder fad-fremd, kommt es weg.

Diese Methode empfehlen auch österreichische Konsumentenschutz- und Ernährungsstellen ausdrücklich. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst schauen, dann riechen, dann – nur bei unauffälligem Befund – probieren. Und: Die Sinnesprüfung gilt ausschließlich für Produkte mit Mindesthaltbarkeitsdatum, nicht für solche mit Verbrauchsdatum.

Wie lange halten typische Produkte wirklich?

Konkrete Anhaltspunkte helfen, das Bauchgefühl zu schärfen. Joghurt hält sich bei durchgehender Kühlung laut Konsumentenschützern der Arbeiterkammer oft noch rund eine Woche bis zehn Tage über das MHD hinaus – solange Deckel und Becher intakt sind und sich nichts wölbt. Im Kühlschrank gelagerte Eier sind häufig noch zwei bis vier Wochen über das Datum hinaus verwendbar, sollten dann aber nur noch durcherhitzt – also zum Kochen oder Backen – verwendet werden; ob ein Ei noch frisch ist, verrät der Wasserglas-Test: Sinkt es zu Boden, ist es frisch; steigt es auf, sollte es weg. Hartkäse, dem nur außen Schimmel ansetzt, kann großzügig abgeschnitten werden, während Weichkäse und Joghurt mit Schimmel komplett entsorgt gehören.

Bei den heiklen Kandidaten gilt das Gegenteil von Großzügigkeit. Faschiertes, frisches Geflügel, roher Fisch und vorgeschnittene Salate sollten am besten am Tag des Einkaufs oder spätestens bis zum Verbrauchsdatum gegessen werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, durcherhitzt Fleisch und Fisch gründlich – das tötet die meisten Keime ab, ersetzt aber nicht den Blick auf das Datum.

Vom Datum zur Routine: weniger Tonne, mehr Teller

Der bewusste Umgang mit den beiden Datumsangaben ist einer der wirksamsten Hebel gegen Lebensmittelverschwendung im eigenen Haushalt – und einer der wenigen, die gleichzeitig Geld sparen. Wer abgelaufene, aber unverdorbene Produkte rettet statt reflexartig zu entsorgen, reduziert sowohl die Müllmenge als auch die monatliche Lebensmittelrechnung spürbar.

Ein paar Gewohnheiten erleichtern das: Vorräte nach dem Prinzip "First in, first out" ordnen, also Älteres nach vorne räumen. Den Kühlschrank richtig nutzen – Fleisch und Fisch ins kälteste Fach ganz unten, Milchprodukte mittig. Und vor dem Einkauf einen Blick in Kühlschrank und Speisekammer werfen, um Doppelkäufe zu vermeiden. Wer tiefer in praktische Strategien einsteigen möchte, findet konkrete Ansätze im Beitrag dazu, wie sich Lebensmittelverschwendung im Alltag reduzieren lässt.

Am Ende läuft es auf eine einfache Unterscheidung hinaus, die jede und jeder im Kopf behalten kann: "Mindestens haltbar bis" ist eine Empfehlung – hier entscheiden Augen, Nase und Gaumen. "Zu verbrauchen bis" ist eine Grenze – die bleibt besser unangetastet. Wer diese zwei Sätze auseinanderhält, spart Geld, schützt die eigene Gesundheit und sorgt dafür, dass deutlich weniger einwandfreies Essen in der Restmülltonne endet.