Wer in den vergangenen Jahren eine kaputte Waschmaschine oder einen streikenden Staubsauger reparieren ließ, kannte den Reparaturbonus: einen staatlichen Zuschuss, der die Hälfte der Rechnung übernahm. Das Programm war populär – und genau das wurde ihm zum Verhängnis. 2025 lief der alte Reparaturbonus aus, das Geld war aufgebraucht, eine Zeit lang stand die Förderung ganz auf der Kippe. Seit 12. Jänner 2026 gibt es einen Nachfolger, aber unter neuem Namen und mit deutlich gestutzten Konditionen. Wer heute reparieren lässt, sollte die Unterschiede kennen – und die ehrliche Antwort auf die Frage, wie lange es die Förderung überhaupt noch gibt.
Aus Reparaturbonus wird Geräte-Retter-Prämie
Der vertraute Name „Reparaturbonus" ist offiziell Geschichte. Das Nachfolgemodell heißt seit Jänner 2026 Geräte-Retter-Prämie und wird, wie schon der Vorgänger, vom Klima- und Umweltministerium getragen und über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) abgewickelt. Inhaltlich ist es derselbe Grundgedanke: Reparieren soll sich gegenüber dem Neukauf lohnen, Elektroschrott soll vermieden werden. Der Staat hat dafür laut Budgetplanung rund 30 Millionen Euro für das Jahr 2026 vorgesehen, ursprünglich angelegt für den Zeitraum 2026 bis 2028.
Der Namenswechsel ist mehr als Kosmetik. Mit ihm wurde die Förderung spürbar verschlankt – sowohl bei der Höhe als auch beim Kreis der geförderten Geräte. Wer also aus den Vorjahren noch die alten Eckdaten im Kopf hat, sollte sie überschreiben.
Wie hoch ist die Förderung – und was hat sich verändert
Gefördert werden weiterhin 50 Prozent der Reparaturkosten. Der entscheidende Unterschied liegt im Deckel: Statt der früheren maximal 200 Euro pro Gerät sind es jetzt höchstens 130 Euro. Die Hälfte der Rechnung übernimmt der Staat also nur noch bis zu diesem Betrag; alles darüber zahlen Sie selbst.
Ein Rechenbeispiel: Kostet die Reparatur einer Waschmaschine 220 Euro, bekommen Sie davon 50 Prozent, also 110 Euro zurück – das liegt unter dem Deckel, Sie schöpfen die Förderung voll aus. Liegt die Rechnung dagegen bei 320 Euro, wären 50 Prozent 160 Euro; ausgezahlt werden aber nur die maximal 130 Euro. Für einen reinen Kostenvoranschlag ohne anschließende Reparatur gibt es ebenfalls 50 Prozent der Kosten, hier jedoch gedeckelt bei maximal 30 Euro.
Der Grundgedanke ist gleich geblieben – die Großzügigkeit nicht. 130 statt 200 Euro Deckel und ein engerer Gerätekreis machen aus dem Breitband-Bonus eine gezieltere Elektrogeräte-Förderung.
Welche Geräte jetzt gefördert werden – und welche nicht mehr
Hier liegt die zweite große Veränderung. Die Geräte-Retter-Prämie konzentriert sich auf Elektro- und Elektronikgeräte des Haushalts. Konkret gefördert werden laut der offiziellen Geräte-Liste etwa Waschmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Staubsauger, Kaffeemaschinen, Mixer, Lampen, Nähmaschinen, Elektrowerkzeuge wie Akkuschrauber sowie Computer, Laptops, Bildschirme und HiFi- und TV-Geräte. Auch die Reparatur bestimmter medizinischer Hilfsmittel wie Blutdruckmessgeräte fällt darunter.
Wichtiger als die Aufzählung ist, was herausgefallen ist. Im Gegensatz zum alten Reparaturbonus werden 2026 Smartphones, Handys und Tablets nicht mehr gefördert – ein für viele Haushalte spürbarer Einschnitt, gerade weil Displayreparaturen teuer sind. Ebenfalls gestrichen: E-Bikes und Fahrräder sowie reine Wellness-, Luxus- und Unterhaltungsgeräte wie Massagesessel, Fußsprudelbäder oder Karaokeanlagen. Wer also sein kaputtes Handy reparieren lassen will, kann mit der Prämie nicht mehr rechnen – ein Argument mehr, beim Kauf von vornherein auf Reparierbarkeit und das EU-Recht auf Reparatur zu achten, das herstellerseitig längere Ersatzteilverfügbarkeit verspricht.
So lösen Sie den Bon Schritt für Schritt ein
Der Ablauf ist bewusst einfach gehalten und läuft fast vollständig online über die offizielle Plattform der Geräte-Retter-Prämie. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich.
- Bon erstellen: Auf der offiziellen Website der Geräte-Retter-Prämie geben Sie Ihre persönlichen Daten und Ihre Bankverbindung (IBAN) ein. Der Bon wird Ihnen anschließend per E-Mail zugeschickt. Das dauert nur wenige Minuten.
- Bon vorlegen: Den Bon können Sie digital am Smartphone oder ausgedruckt zu einem teilnehmenden Partnerbetrieb mitnehmen. Der Betrieb prüft die Gültigkeit über die Online-Plattform.
- Reparieren lassen und sparen: Der Förderbetrag wird direkt von Ihrer Rechnung abgezogen – Sie zahlen also nur Ihren Eigenanteil. Den Rest holt sich der Betrieb über einen Refundierungsantrag bei der KPC zurück. Sie selbst müssen nichts vorstrecken und auf keine Rückerstattung warten.
Wichtig ist die Frist: Laut Programminfo ist der erstellte Bon ab Ausstellung nur rund drei Wochen gültig. Erstellen Sie ihn also erst, wenn die Reparatur konkret ansteht, und nicht auf Vorrat. Pro Gerät gibt es jeweils einen Bon.
Welche Betriebe mitmachen
Eingelöst werden kann der Bon nur bei registrierten Partnerbetrieben. Reparaturbetriebe konnten sich schon vor dem offiziellen Start – laut Programmangaben seit 10. Dezember 2025 – als Partner anmelden. Alle teilnehmenden Betriebe sind auf der offiziellen Website veröffentlicht und lassen sich dort über eine Umkreissuche nach Postleitzahl finden. Bevor Sie einen Termin vereinbaren, lohnt sich also ein kurzer Blick, ob der gewählte Betrieb wirklich registriert ist – ohne Partnerstatus gibt es keinen Zuschuss.
Eine zweite Anlaufstelle, gerade in Wien und Niederösterreich, ist das Reparaturnetzwerk, das geprüfte Reparaturbetriebe listet und über die Förderung informiert. Wer ohnehin auf der Suche nach einer langlebigen Konsumstrategie ist, findet in unserem Überblick zum Reparaturbonus und reparaturfreundlichen Alltag weitere praktische Hinweise.
Die unangenehme Wahrheit: Wie lange gibt es die Prämie noch?
So praktisch das Programm klingt – an dieser Stelle ist Ehrlichkeit angebracht. Die Geräte-Retter-Prämie hat ein Ablaufdatum. Zwar stehen für 2026 noch rund 30 Millionen Euro bereit. Über das laufende Jahr hinaus aber wird die Förderung nicht fortgeführt: Umweltminister Norbert Totschnig hat Anfang Juni 2026 bestätigt, dass die Prämie mit Ende des Jahres 2026 ausläuft und dafür im Zuge der Budgetkonsolidierung keine neuen Mittel budgetiert sind. Was zunächst noch als offene Frage in den Budgetverhandlungen galt, ist damit entschieden.
Schon der Übergang vom alten Reparaturbonus zur neuen Prämie zeigte, wie schnell sich Konditionen ändern können: Der Deckel fiel von 200 auf 130 Euro, ganze Gerätekategorien wie Smartphones flogen heraus. Mit dem nun angekündigten Auslaufen Ende 2026 endet vorerst auch die staatliche Reparaturförderung in dieser Form. Hinzu kommt: Dass das jährliche Fördertopf-Volumen schon unterjährig ausgeschöpft sein könnte, wie es beim Vorgänger bereits vorgekommen ist, lässt sich nicht sicher ausschließen.
Was bedeutet das praktisch? Wer ohnehin eine Reparatur plant und ein förderfähiges Gerät hat, sollte sie eher früher als später angehen und den Bon zeitnah einlösen, statt auf bessere Konditionen zu warten – die sind in der aktuellen Lage unwahrscheinlich, und die Förderung gibt es voraussichtlich nur noch bis Ende 2026. Gleichzeitig ist der Bonus kein Grund, eine Reparatur künstlich aufzuschieben: Reparieren lohnt sich bei langlebigen Großgeräten oft auch ohne Zuschuss, weil ein Neugerät deutlich teurer ist und mehr Ressourcen verschlingt.
Fazit
Den Reparaturbonus in seiner alten, großzügigen Form gibt es 2026 nicht mehr. Was bleibt, ist die Geräte-Retter-Prämie: 50 Prozent Zuschuss, gedeckelt bei 130 Euro, beschränkt auf Elektro- und Elektronikgeräte des Haushalts, ohne Smartphones und E-Bikes. Der Weg zum Geld ist unkompliziert – Bon online erstellen, beim Partnerbetrieb einlösen, Eigenanteil zahlen. Wer profitieren will, sollte das aber nicht auf die lange Bank schieben: Die Förderung läuft nach offizieller Ankündigung mit Ende 2026 aus, eine Fortführung ist derzeit nicht budgetiert. Reparieren bleibt sinnvoll – mit Prämie ist es nur günstiger.